Verwertung von Abfällen
Verwertung von als „ungefährlich“ eingestuften Abfällen
Angebot von JARO S.A.:
Annahme und Verwertung zu Rekultivierungszwecken von Abfällen, die als „ungefährlich“ eingestuft wurden – entsprechend den, in der Entscheidung des Woiwoden Niederschlesiens Nr. SR.III.6620-1/23/2004 vom 30.03.2004 (mit späteren Änderungen) definierten Bedingungen bezüglich der Herstellung und Recycling von als „ungefährlich“ eingestuften Materialien.
Namen, Kennziffern und Mengen von wiederverwerteten Abfällen [in Mg] sind der beiliegenden Tabelle zu entnehmen Abfälle.pdf